Aufnahme

Ablauf der Antragstellung:

  • Sie stellen einen Antrag auf Kostenübernahme für die ambulante Heilpädagogische Frühförderung.
  • Der Antrag wird entweder bei der Stadt Hannover (Einwohner der Stadt Hannover), Hamburger Allee 25, 30161 Hannover oder bei der Region Hannover (Einwohner der Region Hannover), Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover, auf Leistungen nach dem SGB IX gestellt.
  • Den Antrag auf Eingliederungsrecht: Basisantrag Kinder und Jugendliche können Sie hier von der Seite www.hannover.de herunterladen.
  • Nach der Antragstellung wird Ihr Sozialhilfeträger, für die Bewilligung der Kostenübernahme, eine ärztliche Stellungnahme beauftragen, z.B. vom Fachbereich: Team 52.23, Teilhabeplanung junge Menschen, Podbielskistr. 164, 30177 Hannover, 0511- 616 219 51 / 52 / 64.
  • Anschließend erhalten Sie eine Entscheidung von Ihrem Sozialhilfefträger.
  • Wenn Sie eine Bewilligung bekommen haben (noch vor einem Kostenanerkenntnis), vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Aufnahme der Heilpädagogischen Frühförderung.
  • Bei weiteren Fragen zur Antragstellung oder zur inhaltlichen Arbeit der Heilpädagogischen Frühförderung wenden Sie sich gern an uns.

    Heilpädagogische Frühförderung,
    Katzenhagen 12/ Eingang: Hamelner Str. 9
    30974 Wennigsen
    Renate Rode:
    Tel. 05109-5120 0/20
    Mobil  0163-2727158

                 

 

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